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PolitikBundesregierung beschließt Telekommunikations-ÜberwachungAnbieter von Telefon- und
Internetdiensten müssen bei Bedarf die Überwachung ihrer Kunden ermöglichen. Der
rechtliche Rahmen dafür bleibt unverändert. Darin werden jedoch nur die technischen und organisatorischen Vorkehrungen geregelt, die die Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten treffen müssen, um die Überwachung der Telekommunikation zu gewährleisten. Der rechtliche Rahmen für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis ist in anderen Gesetzen abgesteckt. Abhöraktionen sind nur beim Verdacht bestimmter schwerer Straftaten erlaubt. Bei Vorlage einer in der Regel richterlichen Anordnung hat jeder, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste anbietet, die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation sicher zu stellen. Ob und in welchem Umfang hierfür beim Betreiber Vorkehrungen zu treffen sind, ergibt sich aus der Überwachungsverordnung, die jetzt auch die neuen elektronischen Dienste mit einbezieht.
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