Löschen verboten

Hat ein Dialer-Programm die Telefonrechnung hochgetrieben, müssen Beweise gesichert werden. Auch dann, wenn einem der Inhalt der Festplatte peinlich ist.

Zwar tendieren die Gerichte gerade bei hohen Schäden immer mehr dazu, von den Telefongesellschaften Nachweise dafür zu fordern, dass 0190er-Verbindungen vom Kunden bewusst und aus freiem Willen genutzt wurden. Doch bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage tun Geschädigte gut daran, Beweise zu sichern.

Ein Einzelverbindungsnachweis, in dem die angewählten Nummern bis auf die letzte Ziffer komplett aufgeführt werden, ist hier zumindest schon einmal ein Anfang. Zwar muss auch der Netzbetreiber im Streitfall solche Informationen kostenlos zur Verfügung stellen, allerdings zeigen sich viele Unternehmen hier in der Praxis ausgesprochen hartleibig.

Gut dran ist, wer das Dialer-Programm auf der Festplatte finden und auf CD oder Diskette sichern kann. Generell sollten auf keinen Fall in der ersten Panik Programme deinstalliert oder Dateien gelöscht werden – auch dann, wenn es einem peinlich ist, was Polizei oder andere Experten auf der Festplatte finden könnten. Denn ist der Dialer erst einmal weg, dürfte es schwierig werden zu beweisen, dass er überhaupt jemals da war. Hat man so eine Ahnung, auf welcher Website oder durch welche E-Mail man sich das teure Programm eingefangen hat, sollten auch diese Daten gesichert werden – im Zweifel durch einen Screenshot, da die faulen Sites die Eigenschaft haben, nicht für immer und ewig im Netz zu bleiben.

Sturmreif geschossen

Ob mit oder ohne Beweis: Auf die Kulanz seines Telefonnetzbetreibers sollte man als Kunde besser nicht hoffen. „Die versuchen einen sturmreif zu schießen“, beschreibt Anwalt Bernd Ruschinzik von der Berliner Verbraucherzentrale das übliche Procedere. Schnell werden Rechtsabteilungen und Inkassobüros eingeschaltet, verbunden mit der Drohung, diese Kosten ebenfalls dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die harte Linie hat strukturelle Gründe: Wird eine so genannte Mehrwert-Rufnummer von einem Kunden angewählt, gibt der Betreiber den entsprechenden Betrag an den Betreiber der Nummer weiter - ohne zu überprüfen, ob hohe Entgelte rechtmäßig zustande gekommen sind. Weigert sich der Kunde zu zahlen, so macht der Netzbetreiber Verlust – und versucht sein Geld vom schwächsten Glied in der Kette zurückzubekommen.

Ruschinzik rät hier dazu, bei geringen Schäden genau zu überlegen, ob man sich den Risiken eines Prozesses aussetzen möchte, der in jedem Fall Nerven kostet, auch wenn er am Ende gewonnen wird. Hat man sich jedoch entschieden, nicht zu zahlen, so sollte man das seinem Netzbetreiber unmissverständlich klarmachen und ihm die Weigerung per Einschreiben zukommen lassen – samt Begründung und dem Hinweis, dass man es auf einen Prozess ankommen lassen werde. „Dann kann das Unternehmen zumindest die Inkassokosten nicht in Rechnung stellen“, so der Anwalt.

Und: Hat man sich entschieden, es auf einen Zivilprozess gegen den Netzanbieter ankommen zu lassen, sollte man auf jeden Fall Anzeige gegen den Betreiber der Nummer erstatten – allein schon um Beweise sichern zu lassen.

 

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